AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y5LRN0W/documents) · Abgerufen am 09.09.2026 08:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-535723-2026/

AWB LK Ammerland: Behälternachrüstung für den Einsatz eines Identsystems (Nachchippen)

Notice-ID: ted-535723-2026 · Procedure-ID: 363bf9a3-90b9-437a-bc3d-b84b278bd1b8

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland, Westerstede
Veröffentlicht
30.07.2026
Frist (Submission)
04.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Betriebsausschuss hat beschlossen, alle Abfallbehälter (Rest- und bioabfall sowie PPK) im Landkreis mit Transpondern ausstatten und zukünftig die Abfuhr mit einem Identsystem durchführen zu lassen. Die entsprechende Software für die Behälterverwaltung und Gebührenveranlagung wurde bereits ausgeschrieben und befindet sich in der Einführungsphase. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von Transponderchips und das Nachrüsten der Behälter im Landkreis (Nachchippen).

Vertragslaufzeit

Periode
7 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
133 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).