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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Schließdienst im Kulturzentrum Großenhain in verschiedenen Objekten der Stadt Großen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Schließdienst🏆 Götz-Gebäudemanagement Nord GmbH · Berlin
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Los 2 VergebenLos 2 Unterhalts- und Grundreinigung🏆 Gebäudeservice Dietrich GmbH · Senftenberg
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Los 3 VergebenLos 3 Unterhalts- und Grundreinigung🏆 FAM Hausmeister Dienste GmbH · Falkensee
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Los 4 VergebenLos 4 Unterhalts- und Grundreinigung🏆 FAM Hausmeister Dienste GmbH · Falkensee
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Los 5 VergebenLos 5 Unterhalts- und Grundreinigung🏆 Götz-Gebäudemanagement Nord GmbH · Berlin
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Los 6 VergebenLos 6 Glasreinigung🏆 Reinigungs-Service Richter GmbH · Großenhain
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Los 7 VergebenLos 7 Glasreinigung🏆 Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG · Dresden
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Los 8 VergebenLos 8 Glasreinigung🏆 Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG · Dresden
- FAM Hausmeister Dienste GmbH
- Gebäudeservice Dietrich GmbH
- Götz-Gebäudemanagement Nord GmbH
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
- Reinigungs-Service Richter GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht werden Reinigungsleistungen (Unterhalt, Grund, Glas) sowie Schließdienst für diverse kommunale Gebäude.
- Die Leistungserbringung umfasst mehrere Standorte wie Rathaus, Kulturzentrum und verschiedene Schulen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit standardmäßigen Eignungsanforderungen.
- Erfahrung in der Gebäudereinigung und im Schließdienst ist für eine erfolgreiche Bewerbung vorteilhaft.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung sowie Schließdienst: - Rathaus; - Kulturzentrum Großenhain öffentliches WC und - Rathaus öffentliches WC Apothekergasse . — Unterhalts- und Grundreinigung: - Grundschule Zabeltitz und - Grundschule Zabeltitz Turnhalle. — Unterhalts- und Grundreinigung: - 1. Grundschule; - Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Haus 1 und - Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Turnhalle Haus 1. — Unterhalts- und Grundreinigung: - 2. Grundschule Bobersberg; - 1. Oberschule Am Kupferberg; - 2. Grundschule Bobersberg Turnhalle und - 1. Oberschule Am Kupferberg Turnhalle. — Unterhalts- und Grundreinigung: - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Großenhain und - Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Haus 2. — Glasreinigung: - Rathaus; - Grundschule Zabeltitz; - Grundschule Zabeltitz Turnhalle; - 1. Grundschule; - Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Haus 1 und - Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Turnhalle Haus 1. — Glasreinigung: - 2. Grundschule Bobersberg; - 1. Oberschule Am Kupferberg; - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Großenhain und - Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Haus 2. — Glasreinigung: - 4. Grundschule Am Schacht und - 2. Oberschule Am Schacht.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60) 60 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40) 40 %Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60) 60 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40) 40 %Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60) 60 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40) 40 %Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60) 60 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40) 40 %Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60) 60 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40) 40 %Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100) 100 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100) 100 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100) 100 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit derAntragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformz u informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach§ 135 Abs. 1GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach derInformation der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 97 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (5) FAM Hausmeister Dienste GmbH · Gebäudeservice Dietrich GmbH · Götz-Gebäudemanagement Nord GmbH · Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG · Reinigungs-Service Richter GmbH1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.826 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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