AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Stromversorgung auf Grundlage LEK-Strom Mittelspannung- und Niederspannungschaltanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatl. Hochbauamt Stuttgart, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
- Frist (Submission)
- 18.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 6.328.977 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Sanierung Stromversorgungen (insgsamt 10 Trafostation) innerhalb der Bw-Liegenschaft Stetten a.k.M. Die bestehende Anlagentechnik wird demontiert und entsorgt und neue Mittelspannungs-, Niederspannungsschaltanlagen und Transformatoren werden in neuen Betonfertigstationen ( 1x Übergabestation , 6 x Unterstation) errrichtet. 3 bestehende Trafogebäude werden baulich ertüchtigt und mit neuer Stationstechnik ausgestattet Hauptmassen: 9 St Demontage 20 kV MSA 9 St Demontage 0,4 kV NSHV 1 St VNB Übergabestation in 2 Räumen, mit 2x 8 St MS-Feldern 7 St 20kV MSA luftisoliert Unterstation mit 4 St MS-Feldern 2 St 20 kV MSA luftisoliert, Unterstation mit 5 St MS-Feldern 11 St Gießharztrafo 20/0,4 kV, 800kVA 7 St 0,4 kV NSHV mit 9 NS-Felder 3 St 0,4 kV NSHV mit 12 NS-Felder 1 St Zählerschrank VNB 1 St Schaltschrank Fernwirktechnik, EZA-Regler 10 St PV-Zählerschrank, NA-Schutz, ÜEKS-Entkopplungsschutz 10 St Installation Trafostation mit Unterverteiler, Beleuchtung, Installationsgeräte 10 St Datenverteiler 11400mLWL-Kabel 26.400m GA-Verkabelung Kabel und Leitungen vers. Typen, Querschnitte
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.10.2026
- Ende
- 31.07.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.