AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19f5f931af8-3278e09d8bf75d65) · Abgerufen am 07.10.2026 22:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-535933-2026/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI (Freianlagen)

Notice-ID: ted-535933-2026 · Procedure-ID: ad730966-a775-4aa4-8538-f4f6c975903b

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg, Ludwigsburg
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
52.967 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Angebot hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreiben zu erfolgen. Das Angebotsschreiben ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ' https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/ ', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-55294 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).

Vertragslaufzeit

Beginn
05.10.2026
Ende
12.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).