AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-536080-2025/

Deutschland – Medizinische Geräte – Upgrade MRT - LAKUMED Kliniken AdöR

Notice-ID: ted-536080-2025 · Procedure-ID: 8a84d480-f7f8-4e82-be23-d75faaa241e4

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Stammdaten

Auftraggeber
LAKUMED - Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Veröffentlicht
18.08.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

Das Klinikum wurde darüber informiert, dass das vorhandene System MAGNETOM Avanto Tim Dot nicht auf die aktuelle Softwareplattform hochgerüstet werden kann. Dies bedeutet, dass aufgrund der veralteten Technologie und der damit verbundenen Inkompatibilität der Hardware mit der neuesten Softwareplattform die Leistungsmerkmale des aktuellen Systems eingeschränkt sind. Dieser MRT-Austausch soll mit möglichst geringer Unterbrechung der MRT-Nutzung erfolgen, da im Klinikum eine erhebliche Fallzahl an MRT-Leistungen erbracht wird. Das auszutauschende MRT der Firma Siemens Healthineers befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes im Bereich der Radiologie. Folgende Ziele sollen erreicht werden: - Kosteneinsparung - Prozessoptimierung (Standardisierung und Reproduzierbarkeit) - Austausch veralteter Technologie durch zukunftssichere State-of-the- Art-Technologie der neuesten Generation. - Mitarbeiterentlastung - Vereinfachtes Onboarding neuer Mitarbeiter - Sicherung der MRT-Verfügbarkeit

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
18.08.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 28.08.2025 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).