AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Architekten & Ingenieure - Leistungsbild Tragwerksplanung + Erdbebensicherheit
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Brandenburg an der Havel
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
- Frist (Submission)
- 17.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rahmen-Höchstwert
- 700.000 €
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Leistungsbild "Tragwerksplanung/Erdbebensicherheit" umfasst im Einzelnen die unten genannten Aufgaben: 1. Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen im Sinne § 51 der HOAI in den Leistungsphasen 1-6 und besondere Leistungen im Sinne § 51 der HOAI in den Leistungsphasen 8-9 2. Beratungsleistungen über Fragen der Sicherheit von Bundesliegenschaften im Ausland gegen seismische Einwirkungen. Diese können umfassen: Klärung von Grundsatzfragen hinsichtlich Erdbebensicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen Berechnung von Antwortspektren zur Bewertung der Erdbebensicherheit von Gebäuden, mittels geeigneter Modellierungsverfahren, einschließlich des Gefährdungsmodells ESHM 2020. Einbeziehung technischer Anlagen in Gebäuden unter dem Aspekt der Erdbebensicherheit Gutachterliche Stellungnahmen bei Zwischen- und Neuanmietungen Beratung zu vorliegenden lokalen und deutschen Gutachten hinsichtlich Erdbebensicherheit Inaugenscheinnahme von Gebäuden und technischen Anlagen, wenn vorliegende Unterlagen eine belastbare Bewertung nicht zulassen
Vertragslaufzeit
- Periode
- 84 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.