AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/536471-2026) · Abgerufen am 09.08.2026 17:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-536471-2026/

32 Stk. Deckenversorgungseinheiten (DVE)

Notice-ID: ted-536471-2026 · Procedure-ID: 6f1ccc3b-d2bd-4149-8af4-1e9a70117d89

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Veröffentlicht
03.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33162100 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

32 Stk. Deckenversorgungseinheiten (DVE) - 30 Stk. Deckenversorgungseinheiten für den OP-Bereich im Haus 60a (kein Austausch im Saal 8) - 2 Stk. Bereich URO- Röntgen Die vorhandene DVE sollen demontiert und ausgetauscht werden. Die Demontage und Neumontage der Einheiten darf max. 70 Werktage umfassen. Der Austausch muss zwingend 2026 beendet sein. Pro OP- und Funktionsbereich URO- Röntgen ist ein Austausch innerhalb von 2 - 2,5 Werktagen mit Übergabe und Abnahme geplant, ggf. individuelle Anpassung. Die DVE sollen als Ersatz und ohne notwendige größere Baumaßnahmen vor der Einbringung beschafft und vorab geliefert werden. Eine Adaptierung an die vorhandene Unterkonstruktion muss erfolgen und die bestehenden Lochkreise müssen genutzt werden. Aus Kapazitätsgründen ist eine Erweiterung der Medienversorgung (SV, BSV) derzeit nicht möglich. Eine spätere Erweiterung muss jedoch möglich sein. Notwendige Trockenbau- und Malerarbeiten in unmittelbarer Nähe der Montagekonstruktion müssen im Angebot berücksichtigt und enthalten sein.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dräger Medical ANSY GmbH
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).