AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- Frist (Submission)
- 31.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45343200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Ertüchtigung Flughafentunnel B312 Die FSG ist Betreiber des Flughafentunnels B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen u. Plieningen. Straßenbaulastträger ist das LRA Esslingen. Im Zuge der Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Tunnel über eine veraltete u. zum Teil nicht RABT- bzw. EABT-80/100-konforme bauliche u. betriebstechnische Ausstattung verfügt. Um den Risikoerwartungswert auf das erforderliche Niveau abzumindern, sind umfangreiche Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der elektromaschinellen Tunnelausstattung und das Nachrüsten einer Brandbekämpfungsanlage durchzuführen. Für die Löschwasserbevorratung und die Unterbringung der Pumpenanlagen wird ein sogenanntes Pumpenhaus, bestehend aus Pumpenraum und Löschwasserbecken, errichtet. Im Bereich der Tunnelportale sind bauliche Maßnahmen für Schrankenanlagen, Höhenkontrollen, Verkehrszeichen, etc. vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme ist in folgende 5 Lose unterteilt: Los 1: Elektrotechnik BTA Los 2: Brandbekämpfungsanlage (HDWNA) Los 3: Bauliche Maßnahmen Los 4: Sanierung Brandschutzputz Tunneldecke Los 5: Neubau Pumpenhaus (Löschwasserbecken und Pumpenraum)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 27.11.2026
- Ende
- 29.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Reg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.