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Studierendenplattform
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStudierendenplattform🏆 Acture Germany GmbH · Berlin
- Acture Germany GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Studierendenplattform Evermood zur Bereitstellung eines niederschwelligen Beratungsangebots.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 490.297,2 EUR.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verfahren mit vorherigem Aufruf zur Einreichung von Teilnahmeanträgen.
- Die Ausschreibung ist als Standardbekanntmachung veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Plattform Evermood dient dazu, Studierenden ein niederschwelliges Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § GWB § 97 Absatz GWB § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § BTTG § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § ARBGG § 98 Absatz ARBGG § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § GWB § 135 Absatz GWB § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Acture Germany GmbHZuschlagswert 490.297 €1 Veröffentlichung
- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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