Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Gemeinde Bentwisch über Amt Rostocker Heide
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Gegenstand der Vergabe sind Objektplanungsleistungen für Gebäude (§§ 33 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Klein Kussewitz, Gemeinde Bentwisch. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 HOAI 2021. — Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Klein Kussewitz, Gemeinde Bentwisch. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 HOAI 2021. — Gegenstand der Vergabe sind Objektplanungsleistungen für Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Klein Kussewitz, Gemeinde Bentwisch. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 11 zu § 39 Abs. 4 und § 40 Abs. 5 HOAI 2021. — Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) für die Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen und 3. Lufttechnische Anlagen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Klein Kussewitz, Gemeinde Bentwisch. — Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) für die Anlagengruppen 4. Starkstromanlaqen und 5. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Klein Kussewitz, Gemeinde Bentwisch.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Bewertet wird das Honorarangebot auf Basis der zu beauftragenden Leistungen und die dargestellten Honorarparameter für die ausgeschriebenen Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Grundleistungen, Besonderen Leistungen sowie ggfs. von Zusätzlichen Leistungen. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: Das preisgünstigste Gesamtangebot (brutto inkl. Nebenkosten) erhält 3 Punkte. Höhere Honorarangebote werden prozentual zum Abstand zum günstigsten Angebot abgewertet (Beispiel: Für einen Abstand von 20 % zum günstigsten Angebot erhält der Bietende einen Abzug von 20 % der erreichbaren Punkte, also verbleiben 2,40 Punkte.) Die Punktzahl wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen auf- bzw. abgerundet.
Im Rahmen der Planungsqualität soll der Bieter bzw. die Bieterin beschreiben, wie Änderungswünsche des Auftraggebers im Rahmen der Bearbeitung berücksichtigt werden. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Der Bieter bzw. die Bieterin sind angehalten, die für das Projekt verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellv. Projektleitung) im Rahmen der Angebotsabgabe vorzustellen und für diese Referenzen einzureichen. Der Zeitraum der personenbezogenen Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung oder kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 2 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 1 Punkt: Die vorgesehene Person verfügt über weniger als 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. als verantwortliche Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen o 0 Punkte: Die vorgesehene Person kann keine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen
Im Rahmen der Konzeptqualität werden Erläuterungen zum Vorgehen im Rahmen des Kostenmanagements, Terminmanagement und Qualitätsmanagements erwartet. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Bewertet wird das Honorarangebot auf Basis der zu beauftragenden Leistungen und die dargestellten Honorarparameter für die ausgeschriebenen Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Grundleistungen, Besonderen Leistungen sowie ggfs. von Zusätzlichen Leistungen. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: Das preisgünstigste Gesamtangebot (brutto inkl. Nebenkosten) erhält 3 Punkte. Höhere Honorarangebote werden prozentual zum Abstand zum günstigsten Angebot abgewertet (Beispiel: Für einen Abstand von 20 % zum günstigsten Angebot erhält der Bietende einen Abzug von 20 % der erreichbaren Punkte, also verbleiben 2,40 Punkte.) Die Punktzahl wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen auf- bzw. abgerundet.
Im Rahmen der Planungsqualität soll der Bieter bzw. die Bieterin beschreiben, wie Änderungswünsche des Auftraggebers im Rahmen der Bearbeitung berücksichtigt werden. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Der Bieter bzw. die Bieterin sind angehalten, die für das Projekt verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellv. Projektleitung) im Rahmen der Angebotsabgabe vorzustellen und für diese Referenzen einzureichen. Der Zeitraum der personenbezogenen Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung oder kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 2 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 1 Punkt: Die vorgesehene Person verfügt über weniger als 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. als verantwortliche Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen o 0 Punkte: Die vorgesehene Person kann keine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen
Im Rahmen der Konzeptqualität werden Erläuterungen zum Vorgehen im Rahmen des Kostenmanagements, Terminmanagement und Qualitätsmanagements erwartet. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Bewertet wird das Honorarangebot auf Basis der zu beauftragenden Leistungen und die dargestellten Honorarparameter für die ausgeschriebenen Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Grundleistungen, Besonderen Leistungen sowie ggfs. von Zusätzlichen Leistungen. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: Das preisgünstigste Gesamtangebot (brutto inkl. Nebenkosten) erhält 3 Punkte. Höhere Honorarangebote werden prozentual zum Abstand zum günstigsten Angebot abgewertet (Beispiel: Für einen Abstand von 20 % zum günstigsten Angebot erhält der Bietende einen Abzug von 20 % der erreichbaren Punkte, also verbleiben 2,40 Punkte.) Die Punktzahl wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen auf- bzw. abgerundet.
Im Rahmen der Planungsqualität soll der Bieter bzw. die Bieterin beschreiben, wie Änderungswünsche des Auftraggebers im Rahmen der Bearbeitung berücksichtigt werden. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Der Bieter bzw. die Bieterin sind angehalten, die für das Projekt verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellv. Projektleitung) im Rahmen der Angebotsabgabe vorzustellen und für diese Referenzen einzureichen. Der Zeitraum der personenbezogenen Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung oder kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 2 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 1 Punkt: Die vorgesehene Person verfügt über weniger als 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. als verantwortliche Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen o 0 Punkte: Die vorgesehene Person kann keine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen
Im Rahmen der Konzeptqualität werden Erläuterungen zum Vorgehen im Rahmen des Kostenmanagements, Terminmanagement und Qualitätsmanagements erwartet. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Bewertet wird das Honorarangebot auf Basis der zu beauftragenden Leistungen und die dargestellten Honorarparameter für die ausgeschriebenen Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Grundleistungen, Besonderen Leistungen sowie ggfs. von Zusätzlichen Leistungen. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: Das preisgünstigste Gesamtangebot (brutto inkl. Nebenkosten) erhält 3 Punkte. Höhere Honorarangebote werden prozentual zum Abstand zum günstigsten Angebot abgewertet (Beispiel: Für einen Abstand von 20 % zum günstigsten Angebot erhält der Bietende einen Abzug von 20 % der erreichbaren Punkte, also verbleiben 2,40 Punkte.) Die Punktzahl wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen auf- bzw. abgerundet.
Im Rahmen der Planungsqualität soll der Bieter bzw. die Bieterin beschreiben, wie Änderungswünsche des Auftraggebers im Rahmen der Bearbeitung berücksichtigt werden. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Der Bieter bzw. die Bieterin sind angehalten, die für das Projekt verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellv. Projektleitung) im Rahmen der Angebotsabgabe vorzustellen und für diese Referenzen einzureichen. Der Zeitraum der personenbezogenen Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung oder kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 2 Punkte: Die vorgesehene Person verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen. Die stellv. Projektleitung muss über eine generelle Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen, dabei muss diese nicht in Projektleitender Funktion nachgewiesen werden o 1 Punkt: Die vorgesehene Person verfügt über weniger als 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung bzw. als verantwortliche Bauleitung und kann mindestens eine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen o 0 Punkte: Die vorgesehene Person kann keine vergleichbare persönliche Referenz vorweisen
Im Rahmen der Konzeptqualität werden Erläuterungen zum Vorgehen im Rahmen des Kostenmanagements, Terminmanagement und Qualitätsmanagements erwartet. Die Bewertung ist wie folgt vorgesehen: o 3 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine sehr hohe Qualität erwarten, übersteigen den allgemeinen Standard o 2 Punkte: Die Erläuterungen lassen eine gute Qualität erwarten, entsprechen dem allgemeinen Standard o 1 Punkt: Die Erläuterungen lassen eine ausreichende Qualität erwarten o 0 Punkte: Die Erläuterungen lassen keine ausreichende Qualität erwarten, allgemeine Standards fehlen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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