Mindestumsatz / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Kameras für die Datenerfassung nach dem Bilanzierungsverfahren
Stadt Dinkelsbühl · Dinkelsbühl · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Stadt Dinkelsbühl beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Die Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 18 x Rückbau bestehender Schilderstandorte inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • 32 x Herstellen der Fundamente inkl. der erforderlichen Tiefbauarbeiten davon an 1 Schilderstandort Einbau eines Fertigteilfundamentes • 19 x Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der Schilderstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten (Niederspannungskabel (für Pos. 01.05.0002), Trassenwarnband (für Pos. 01.05.0003) und Abdeckhauben (für Pos. 01.05.0004) müssen bei den Stadtwerken Dinkelsbühl käuflich erworben werden.) Hinweis: Für die Kalkulation ist für den Erwerb der Materialien für diese drei Positionen zusammen von einem Preis von 15 €/m auszugehen. • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 12 x Herstellen der Fundamente inkl. der Tiefbauarbeiten für Standorte der Kameras und der Gateways • Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der kabelgebundenen Detektionsstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Verkehrssicherung — Die Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. Folgende Leistungen werden angefragt: 1. Lieferung des Materials für 32 Sc
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Änderung der Sektion 5.1.9 in Los 2
Änderung der Sektionen 5.1.6 5.1.12 und 5.1.9
Änderung der Sektionen 5.1.6, 5.1.9, 5.1.10 und 8.1
Auf Grund weiterer interner Abstimmungsprozesse wurde die Angebots- und Bindefrist erneut verschoben.
Änderung der Sektionen 2.1.6 und 5.1.16
Aufgrund von Bieterfragen und den dazu erforderlichen internen, fachlichen Abstimmungen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadt Dinkelsbühl schreibt die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines dynamischen Parkleitsystems inklusive Detektionstechnik und cloudbasierter Zentrale aus.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten und Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach dem Angebotspreis. Der niedrigste Angebotspreis erhält den Zuschlag. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, des evtl. Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Zuschlagskriterium 1 ist der Angebotspreis. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 80 Punkte vergeben (preisliche Punkte). Die vom Bieter XY errichte preisliche Punktzahl ermittelt sich gemäß nachfolgender Berechnungsmethode: Das preislich günstigste Angebot wird durch den Angebotspreis des Bieters XY geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl (80 Punkte) multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Energieverbrauch der LED-Anzeigen Zuschlagskriterium 2 ist der Energieverbrauch der LED-Anzeigen. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 20 Punkte vergeben (qualitative Punkte). In die Wertung geht der Energieverbrauch [kWh] für den Dauerbetrieb über 365 Tage (jeweils 14 h pro Tag) von einer LED-Anzeige für den Belegungsstatus ein. Für die Berechnung des Energieverbrauchs ist von einer Displayhelligkeit von 3.000 cd/m² auszugehen. Es ist der Anzeigetext „belegt“ bei einer Schrifthöhe von 140 mm mit gelber Schriftfarbe anzusetzen. Der Rechenweg zur Ermittlung des Energieverbrauches ist nachvollziehbar darzulegen und mit dem Angebot von dem Bieter einzureichen (vgl. hierfür auch Dokument „DKB-PLS – Hinweise_Vergabeverfahren – Los 2_v4-0“). Die erreichte qualitative Punktzahl des Bieters XY ermittelt sich gemäß nachfolgender Berechnungsmethode: Das Angebot mit dem niedrigsten Energieverbrauch wird durch den Energieverbrauch des Bieters XY geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl (20 Punkte) multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet oder Ich bin/Wir sind eingetragen bei (Angabe des Berufsregister). Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Ich bin / Wir sind • im Handelsregister eingetragen. • für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. • bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. • zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), • dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. • keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. • für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass • für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen • zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: RAL-Gütesiegel oder gleichwertig Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) berechtigt sind. Der Bieter hat eine Erklärung des Herstellers über die Zulässigkeit zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat die Hersteller-Kennziffer anzugeben sowie ein Prüfzeugnis (z.B. vom Bundesamt für Materialprüfung oder gleichwertig) des Herstellers über die Verarbeitung von retroreflektierenden Folien mit dem Angebot einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ aus-gefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer an-zugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegen-ständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Beschreibung der ausgeführten Leistungen. Als vergleichbare Referenzprojekte werden dabei umgesetzte dynamische Parkleitsysteme angesehen mit ▪ einer cloudbasierten PLS-Zentrale; ▪ mind. 5 eingebundenen Parkierungsanlagen und ▪ mind. 10 dynamischen Schilderstandorten. In mindestens einem der Referenzprojekte müssen Detektionseinrichtungen (Kameraerfassung und/oder Einzelplatzdetektion) durch den Bieter installiert und in das PLS integriert worden sein. Die Anzahl und Art der Detektionseinrichtungen sind zu benennen. Ein Referenzprojekt ist auch dann vergleichbar, wenn zwar die Umsetzung des dynami-schen Parkleitsystems vor dem 01.01.2021 begonnen wurde, jedoch die ausgeführten Leistungen des Referenzprojekts [Umsetzung eines dynamischen Parkleitsystems mit einer cloudbasierten PLS-Zentrale; mind. 5 eingebundenen Parkierungsanlagen; mind. 10 dynamischen Schilderstandorten und Detektion (wobei mindestens ein Referenzprojekt Detektionseinrichtungen (Kameraerfassung und/oder Einzelplatzdetektion) durch den Bie-ter installiert und in das PLS integriert worden sein muss)] in dem festgelegten Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabe-verfahren erbracht, das heißt abgeschlossen, wurden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ aus-gefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegen-ständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Fortführung: • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) • Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. • In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): • Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind; • Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgen-de Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden: • Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; • Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde; • Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; • Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; • Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; • Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; • Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. • Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; • Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. • Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners) • Einwilligung des Referenzgebers Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: • Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. • Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird • Bezeichnung des Bauvorhabens • Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt • Ort der Ausführung (Ort, Straße) • Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr) und Fertigstellung (Monat/Jahr) • Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) • Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. • Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer • Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräfte verfügte(n): (Angabe Jahr, Anzahl der Beschäftigten, Anzahl Führungspersonal). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Kameras für die Datenerfassung nach dem Bilanzierungsverfahren
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
7 Veröffentlichungen
Angebote werden geprüft
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Basierend auf 914 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
📬
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →