AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/537768-2026) · Abgerufen am 12.08.2026 00:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-537768-2026/

Ausschreibung von Nährmedien im Fachbereich Mikrobiologie

Notice-ID: ted-537768-2026 · Procedure-ID: ec2b3874-0288-4148-bb8e-37c015c3575f

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Stammdaten

Auftraggeber
Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Veröffentlicht
04.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33696500 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Lieferung der Auftraggeber mit Nährmedien für Varia-Diagnostik sichergestellt werden. Die folgenden Medien werden über das Los 1 vergeben: • Columbia- Agar mit 5% Schafblut • MacConkey Agar • Columbia CNA- Agar mit 5% Schafblut • Schädler Agar • Schädler Agar mit Selektivsupplement (Kanamycin, Vancomycin) • Schokoladenagar • Schokoladen Agar mit Bacitracin Für das Los 1 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 1.740.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit chromogenen Nährmedien sichergestellt werden. Die folgenden Medien werden über das Los 2 vergeben: • Chromogener Selektivagar für ESBL-produzierenden gramnegativen Bakterien • Chromogener Selektivagar für uropathogene Bakterien • Chromogener Selektivagar für MRSA (methicillinresistente Staphylococcus aureus) Für das Los 2 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 1.720.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit mikrobiologischen Bouillons sichergestellt werden. Die folgenden Medien werden über das Los 3 vergeben: • Thioglykolat Bouillon • Sabouraud Bouillon Für das Los 3 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 200.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit dem chromogenen Nährmedium zum Nachweis von Candida sichergestellt werden. Das folgende Medium wird über das Los 4 vergeben: • Chromogener Selektivagar für Candida spp. Für das Los 4 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 128.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit Nährmedien für die Enteritisdiagnostik sichergestellt werden. Die folgenden Medien werden über das Los 5 vergeben: • Campylobacter Agar • Salmonella- Shigella Agar • Yersinia CIN Agar • XLD Agar Für das Los 5 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 88.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit Nährmedien für Resistenztestungen sichergestellt werden. Die folgenden Medien werden über das Los 6 vergeben: • Müller Hinton II • Mueller Hinton Fastidious Agar (MHF) Für das Los 6 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 168.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit Selektivnährmedien sichergestellt werden. Die folgenden Medien werden über das Los 7 vergeben: • Burkholderia cepacia Agar (BCSA) • Streptokokken Gruppe B Agar • Clostridium difficile Agar Für das Los 7 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 96.000,00 EUR netto festgelegt. — Es soll die qualitativ hochwertige und kostengünstige Belieferung der Auftraggeber mit chromogenem Selektivagar für vancomycinresistenten Enterkokokken (VRE) sichergestellt werden. Das folgende Medium wird über das Los 8 vergeben: • Chromogener Selektivagar für vancomycinresistenten Enterkokokken (VRE) Für das Los 8 wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 248.000,00 EUR netto festgelegt.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).