AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag bzgl. der Lieferung von Fällungsmitteln für die Düsseldorfer Klärwerke 2027-2030
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Frist (Submission)
- 03.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 24000000 — Chemische Erzeugnisse
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Lieferung von Eisen(III)salzlösung (Los 1), Natriumaluminatlösung (Los 2) sowie Aluminiumsulfat in fester Form (Los 3) zur Abwasser- und Schlammbehandlung auf den beiden Klärwerken des Stadtentwässerungsbe-triebes Düsseldorf im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Erfüllungsort ist die jeweilige Kläran-lage (KA). Das Transportrisiko trägt allein der Auftragnehmer (AN). Der Gesamtumfang der Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Die in den Losen genannten Bedarfs-mengen sind Schätzwerte, die sich am Verbrauch der letzten Jahre orientieren und voraussichtlich im Verlauf von einem Jahr benötigt werden. Über- und Unterschreitungen dieser Mengen sind möglich und berechtigen nicht zu Preisänderungen während der Vertragslaufzeit. Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2027. Das Leistungsverzeichnis beinhal-tet ebenfalls eine Option der jährlichen Verlängerung bis maximal zum 31.12.2030.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 43 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.