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Instandhaltung und Pflege des VTS-Systems im Hamburger Hafen
Vergabe-Ergebnis
in-innovative navigation GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die unbefristete Instandhaltung und Pflege des VTS-Systems (Hard- und Software) im Hamburger Hafen.
- Die Leistung kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur vom Hersteller, der in-innovative navigation GmbH, erbracht werden.
- Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung bzw. wesentliche Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
- Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund der Systemintegration und der damit verbundenen hohen Kosten und Risiken ausgeschlossen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Hard- und Software für das VTS ist seit 2014 bei der HPA im Einsatz. Das gesamte System ist konfiguriert und in die Funktionsweise des Hafens integriert. Mit dieser Vergabe sollen die Pflege der Software, Support und Instandhaltung der Hardwarekomponenten unbefristet vergeben werden, um somit die Voraussetzungen für die störungsfreie Fortführung des Gesamtsystems zu schaffen und die Versorgungssicherheit des Hafens nicht zu gefährden. Die Leistung der Pflege und Instandhaltung können aus technischen Gründen nur von der in-innovative navigation GmbH als Hersteller und Lieferanten des Gesamtsystems durchgeführt werden. Ein Auftragnehmer-Wechsel kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht, da das System vollständig in das Gesamtsystem der Nautischen Zentrale integriert ist. Ein Wechsel würde enorme Anpassungen der Schnittstellen anderer Systemkomponenten bedeuten. Dies gilt es aus wirtschaftlicher und risikotechnischer Sicht unbedingt zu vermeiden, da Anpassungen kosten- und zeitintensiv durchzuführen wären und damit die Betriebsbereitschaft kritischer Infrastruktur gefährdet werden würde. Daher wird der bestehende Vertrag gem. §132 Abs 2 Nr. 2 GWB erweitert. Da es sich durch den unbefristeten Vertrag um eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisse um wesentliche Änderungen handelt wird dieses Vorgehen mit dieser ex ante Transparenzmitteilung gem. §97 GWB veröffentlicht.
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