AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Elektroinstallationen im Rahmen des Bauprojektes Umbau u. Aufstockung Haus A1 und 4.OG Haus A2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern, Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer, Speyer
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Frist (Submission)
- 11.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45215100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 2.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Allgemeiner Hinweis zu produktspezifischen Vorgaben: Für den Bereich „Wahlleistungsstation“ (4. OG Haus A1 und Haus A2) besteht ein Gestaltungs-, Raum- und Ausstattungskonzept in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Anzubieten sind daher bei den betreffenden Gewerken der Technischen Ausrüstung aufgrund dieses Konzeptes bestimmte Produkte (siehe auch etwaige Hinweise bzw. Angaben in den Ausschreibungsunterlagen). Allgemeine elektrische Installationen inkl. Sicherheitstechnik. Hierzu gehören Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Blitzschutzanlage, Behördenfunkanlage und Brandmeldeanlage. Erweiterung einer Lichtrufanlage. Erweiterung des strukturierten EDV Netzes. Es sind Installationsarbeiten für Fremdgewerke (z.B. Kabelzug MSR, Kabelzug HLS Gewerke) auszuführen. Austausch einer abgängigen Gebäudehauptverteilung im laufenden Krankenhausbetrieb. Die Arbeiten sind in mehreren Bauabschnitten auszuführen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 07.09.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftstraße 9, 55116 Mainz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.