AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 17:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-539284-2025/

Fahrradabstellanlagen, Buchungssystem und Zubehör

Notice-ID: ted-539284-2025 · Procedure-ID: 1178e972-a04f-4a85-a800-b8ad7e839653

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Calw, Calw
Veröffentlicht
15.08.2025
Frist (Submission)
17.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
512.932 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung und Montage von verschiedenen Fahrradabstellanlagen an verschiedenen Standorten (Haltepunkten der Hermann-Hesse-Bahn) inkl. Buchungssoftware und weiterem Zubehör. (Kurzbeschreibung - für genauere Informationen sehen Sie bitte die Vergabeunterlagen ein.)

Lose

3 Lose — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — B+R Calw ZOB und Calw Heumaden

Erfüllungsort
Calw ZOB und Heumaden, 2 Haltepunkte Hermann-Hesse-Bahn

Los 2 — B+R Ostelsheim

Erfüllungsort
Ostelsheim, Haltepunkt Hermann-Hesse-Bahn

Los 3 — B+R Althengstett

Erfüllungsort
Althengstett, Haltepunkt Hermann-Hesse-Bahn

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).