AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 20:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-539355-2024/

Dienstleistung Gebäudemanagement für LVGDE und FIA Dessau

Notice-ID: ted-539355-2024 · Procedure-ID: f793d33c-73ae-46cf-a5de-d043c024cd86

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Stammdaten

Auftraggeber
Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
07.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen Anhalt mbH (IPS) ist eine einhundertprozentige Gesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt und wurde am 30.11.2021 gegründet. Es ist vorgesehen, dass das Land Sachsen-Anhalt die IPS mit der Planung, Umsetzung und dem Betrieb landeswichtiger Immobilien, vorrangig Neubauprojekte größeren Volumens (GNUA) beauftragen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Gebäudemanagement-Leistungen (technische, infrastrukturelle, kaufmännische und koordinierende Leistungen) für die durch den Auftraggeber betreuten Objekte Finanzamt (FIADE) und Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVGDE oder LVermGeo), die sich beide auf dem Grundstück in der Kühnauer Straße 164 und 166 in 06846 Dessau-Roßlau befinden.

Vertragslaufzeit

Periode
33 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
144 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Sachen-Anhalt - Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).