AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y46HJR9/documents) · Abgerufen am 06.10.2026 02:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-539397-2026/

Rahmenvertrag IT-Netzwerk- und Sicherheitsinfrastruktur Angermünde

Notice-ID: ted-539397-2026 · Procedure-ID: dd35b7b6-980f-4715-9d94-f7d0d408c0ac

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Angermünde, Angermünde
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32420000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
420.168 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Angermünde betreibt ihre Netzwerk- und IT-Sicherheitsinfrastruktur bereits auf Basis von Produkten und Lösungen des Herstellers Cisco Systems. Hierzu gehören insbesondere aktive Netzwerkkomponenten (Switches), Firewall-Systeme sowie die hierfür erforderlichen Softwarelizenzen und Wartungs- bzw. Supportleistungen. Die gesamte LAN-Technik wird zentral über die Managementplattform Cisco-Meraki verwaltet. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie erforderliche Support- und Serviceleistungen für Produkte und Lösungen des Herstellers Cisco Systems GmbH. Hierzu zählen insbesondere Netzwerk-, Sicherheits- und Kommunikationskomponenten sowie zugehörige Software- und Lizenzkomponenten aus den Produktkategorien Cisco Catalyst Switching, Cisco Nexus, Cisco Router, Cisco Wireless, Cisco Meraki, Cisco Security sowie zugehöriges Zubehör. Aktuell ist nicht abschließend absehbar, welche konkreten Produkte und Modelle für den weiteren Ausbau, die Erneuerung und den Betrieb der bestehenden IT- und Netzwerkinfrastruktur im Einzelnen benötigt werden. Der Rahmenvertrag soll daher eine hohe Flexibilität bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen innerhalb des Cisco-Portfolios gewährleisten, um auf zukünftige technische Anforderungen, Wachstumsphasen der IT-Infrastruktur sowie kurzfristige Beschaffungs- und Erweiterungsbedarfe reagieren zu können. Konkret vorgesehen ist neben der Ablösung und Erweiterung der Bestandsinfrastruktur am Hauptstandort und den drei bestehenden Nebenstellen die Anbindung von rund 16 weiteren Standorten im Stadtgebiet, darunter ein geplanter Bauhof sowie ein zusätzliches Verwaltungsgebäude. Alle angebotenen Systeme müssen sich vollständig in die bestehende Cisco-Meraki-Architektur integrieren lassen; dies umfasst die Integration in die vorhandenen Management-, Sicherheits- und Supportprozesse sowie die Kompatibilität mit den eingesetzten Cisco-Systemen auf Hard-, Software- und Firmware-Ebene. LAN-Switches müssen redundant an die vorhandenen Cisco-Switches anbindbar sein. Graumarktware, Refurbished-Produkte, Gebrauchtware sowie Produkte ohne Herstellersupport oder ohne vollständige Integration in die bestehende Cisco-Meraki-Umgebung sind nicht zulässig. Die Verwendung von Produkten desselben Herstellers gewährleistet die technische Interoperabilität, die Nutzung bestehender Management- und Sicherheitskonzepte, die Aufrechterhaltung des Herstellersupports sowie die Vermeidung unverhältnismäßiger Migrations-, Integrations- und Schulungsaufwände.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).