AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/151331) · Abgerufen am 08.08.2026 02:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-539469-2026/

Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn

Notice-ID: ted-539469-2026 · Procedure-ID: c52ce05d-f475-412e-b91b-c5a155a167d4

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Port Authority AöR, Hamburg
Veröffentlicht
29.07.2026
Frist (Submission)
18.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45234000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
6.280.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
9.420.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf-Richtarbeiten einschl. des Einsatzes einer Schotterplaniermaschine auf Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn abgeschlossen werden. Diese soll in dem gemeinsamen Verständnis geschlossen werden, dass die Durchführung von Stopfarbeiten von Gleisen und Weichen ein hohes Maß an Präzision, Fachkompetenz und gegenseitigem Vertrauen erfordert. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen nachhaltig zu gewährleisten und dabei wirtschaftliche, qualitative sowie organisatorische Anforderungen optimal miteinander zu verbinden. Die Auftraggeberin und die ausführenden Unternehmen verfolgen das gemeinsame Ziel, sämtliche Arbeiten in einer kooperativen und transparenten Zusammenarbeit umzusetzen. Ein offener Informationsaustausch, eine konstruktive Abstimmung sowie ein partnerschaftlicher Umgang bilden die Basis für eine effiziente, wirtschaftliche und störungsarme Leistungserbringung. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Stopfarbeiten gelegt. Die Beteiligten verpflichten sich, moderne Arbeitsverfahren, qualifiziertes Personal und geeignete Maschinen einzusetzen, um eine hohe Ausführungsqualität sicherzustellen. Als Verfahrensart wurde das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gewählt, um mit den Firmen in Verhandlungen die Vertragsgestaltung zu optimieren. Ziel ist es einen langfristigen Vertrag zu schaffen. Dazu sollen die Einzelheiten zur Gestaltung der Rahmenvereinbarung (Abruf- und Leistungsverpflichtung, Abrufsystem, Anzahl Vertragspartner, Preisanpassungsindex. zeitliche Komponenten) zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden. Dadurch soll die Attraktivität der HPA als langfristiger Vertragspartner herausgestellt werden, umso langfristig wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Derzeit ist geplant eine Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen je Los zu den jeweils angebotenen Einheitspreises abzuschließen. Die Höhe eines Einzelauftrages wird bei höchstens 300.000,00 EUR (netto) liegen. Art der Arbeiten: Der Einsatz von Stopfmaschinen ist für DUA-Stopfarbeiten aber auch für Stopfarbeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen vorgesehen. Stopfmaschinen werden in der Regel mit mind. 3 Monaten Vorlauf beauftragt. Grundsätzlich ist, je nach Los und nach zu erbringender Leistung, der Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen oder Zweiwegestopfmaschinen vorzusehen. Los 1: Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 2: Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt. Los 3: Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 4: Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stopfarbeiten ab Radius 190m einschl EInsatz von Kolonnen zum Eindecken

Geschätzter Wert
4.900.000 €

Los 2 — Stopfarbeiten ab Radius 190m

Geschätzter Wert
400.000 €

Los 3 — Stopfarbeiten ab Radius 140m einschl EInsatz von Kolonnen zum Eindecken

Geschätzter Wert
550.000 €

Los 4 — Stopfarbeiten ab Radius 140m

Geschätzter Wert
430.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 7× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).