AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-539487-2025/

Deutschland – Computerbildschirme und Konsolen – Monitore und Zubehör, hier: WQHD Monitore und Zubehör

Notice-ID: ted-539487-2025 · Procedure-ID: bb9ff1ff-93ed-4117-9009-d7040f79fe8e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht
19.08.2025
Frist (Submission)
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30231000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
20.000.000 €

Beschreibung

Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt fünf (5) Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den fünf folgenden Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Los 1: Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore und Zubehör - Bund allgemein ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 1 Los 2: Monitore und Zubehör, hier: WQHD Monitore und Zubehör ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 2 Los 3: Monitore und Zubehör, hier: 4k Monitore und Zubehör ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 3 Los 4: Monitore und Zubehör, hier: Curved Monitore und Zubehör ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 4 Los 5: Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore und Zubehör - ITZBund ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 5 Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 2. Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen unter Los 1 wurde ein Schätzwert in Höhe von 20.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).