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Rahmenvereinbarung „Dienstleistungen für IT-Projekte“
Vergabe-Ergebnis
Nortal AG
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich IT-Projekte mit einem geschätzten Wert von 2.250.000 EUR.
- Schwerpunkte sind die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die Registermodernisierung.
- Unterstützung bei Teilprojekten im Zusammenhang mit dem Programm „OZG-Manager“.
- Es handelt sich um ein offenes, standardmäßiges Vergabeverfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstände sollen aufgrund der derzeitig anstehenden Aufgaben zunächst die Unterstützung bei der weitergehenden Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sowie die Registermodernisierung sein. Der Auftragnehmer unterstützt Teilprojekte, die im Zusammenhang mit der fachlichen Vorbereitung und technischen Umsetzung des Programms „OZG-Manager“ (ein Ab-kömmling des Produktes „Intraplan“) im SMR geplant und durchgeführt werden. Nach Bedarf werden weitere Projekte bzw. Teilprojekte, die im Geschäftsbereich des Auftraggebers im Vertragszeitraum anfallen, vom Auftragnehmer zu bearbeiten sein.
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📅 Laufzeit endet am 02.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Für jedes Angebot wird die Kennzahl für das Leistungspreisverhältnis gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung und Preis wie folgt errechnet: Z = L / P * F 50 %Preis
Grundlage für die Ermittlung des Gesamtpreises sind die im Preisblatt angegebenen Bruttopreise. Im Rahmen der Angebotsbewertung wird der gewichtete Gesamtangebotspreis wie folgt ermittelt: 1. Auf der Grundlage der angegebenen Tagessätze pro Rolle wird ein durchschnittlich gewichteter Preis berechnet. Dazu wird der vom Bieter angegebene Preis pro Personentag für die Rolle Projektleiter mit dem Faktor 1/3 und der Preis pro Personentag für die Rolle Projektmitarbeiter mit dem Faktor 2/3 multipliziert. 2. Die so ermittelten gewichteten Preise werden addiert und mit der geschätzten Abnahmemenge über die gesamte Laufzeit des Vertrages inkl. Verlängerungsoption multipliziert. Das Ergebnis stellt den Gesamtpreis eines Angebots dar.
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Für jedes Angebot wird die Kennzahl für das Leistungspreisverhältnis gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung und Preis wie folgt errechnet: Z = L / P * F 50 %Qualität
Die Anforderungen an die Bieter sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: • Ausschlusskriterien (A-Kriterien), • Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bieter zu erfüllen sind, d. h. die dahinter stehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Angebotes im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bieter zulassen. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichnet. Die B-Kriterien werden mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Die Bewertungskriterien und Gewichtungsfaktoren sind der Anlage Bewertungsmatrix Leistungskriterien zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.400.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 615 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Nortal AGAuftragsvolumen (Rahmen) 2.250.000 €2 Veröffentlichungen
- 04.08.2026 Erhöhung des vertraglichen Budgets gemäß § 132 Abs. 2 Ziff. 3 GWB und damit des Höchstbetrages der Rahmenvereinbarung um 50 % auf neu 2.250.000,- EUR. · in TED EU + oev aktuell
- 27.02.2025 Original-Veröffentlichung
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