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Abruf-Rahmenvertrag Entsorgung gefährliche Abfälle und Lieferung Leergut
Vergabe-Ergebnis
Glitzner Entsorgung GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird ein Abruf-Rahmenvertrag für die Entsorgung gefährlicher Abfälle und die Lieferung von Leergut.
- Der Auftraggeber ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena mit Standorten im Stadtgebiet Jena.
- Die Leistung umfasst Abholung, Gefahrguttransporte, Lagerhaltung, Sortierung, Verpackung und Dokumentation.
- Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit einem Höchstwert von 715.000 EUR brutto.
- Bieter sollten Erfahrung in der Entsorgung gefährlicher Abfälle und im Gefahrguttransport nachweisen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Dienstleistung zur Entsorgung gefährliche Abfälle und Lieferung Leergut zu beauftragen. An zahlreichen Standorten des Auftraggebers im Stadtgebiet Jena fallen regelmäßig gefährliche Abfälle an (pro Abfallschlüssel und Standort <20t/a), welche insbesondere aus Laborbetrieb, Handwerker- und Gärtnertätigkeit stammen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Gemische flüssiger Abfälle (überwiegend Lösemittel und wässrige Lösungen), Laborchemikalien sowie kontaminierte Betriebsmittel und Verpackungen. Der ausschreibungsgegenständliche Abruf-Rahmenvertrag umfasst die folgenden (Dienst-) Leistungen: - Abholung von gefährlichen Abfällen (inkl. Verladen, ggf. Einstellen in ASP) an den einzelnen Erzeugerstellen und Durchführung der Gefahrguttransporte - Lieferung von Leergut - Lagerhaltung von Mehrwegbehältern - Sortieren und Verpacken von unverpackten Gebinden, Identifizieren unbekannter Stoffe - Dokumentation Die im Preisblatt (Anlage 3) angegebenen jährlichen Abfallmengen, Dienstleistungsstunden, Anfahrten und Anzahl des Leerguts stellen Erfahrungswerte der letzten drei Jahre dar, welche nicht garantiert werden können. Abweichungen hiervon sind daher, aufgrund von Mehr-/Minderbedarf, möglich. Aufgrund der fortwährenden Forschungsarbeiten und des Lehrbetriebs in zahlreichen Einrichtungen kann von einem permanenten Bedarf in ähnlicher Größenordnung ausgegangen werden. Die vorbenannten (Dienst-)Leistungen sind ab dem 01.02.2025 (= Vertragsstart) zu erbringen. Der Abrufrahmenvertrag wird zunächst eine Kernlaufzeit von 24 Monaten haben. Darüber hinaus wird dem Auftraggeber einseitig ein zweimaliges Recht auf Vertragsverlängerung um jeweils weitere 12 Monate eingeräumt. Die maximale ausschreibungsgegenständliche Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Der Rahmenvertrag ist auf folgenden Höchstwert begrenzt: 715.000 EUR brutto
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📅 Laufzeit endet am 31.01.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis nach Wichtigkeit
Gesamtangebotspreis für 1 Jahr ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z.B. Skonto Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtnettoangebotspreis für 1 Jahr (dessen Angebot gleichzeitig sämtliche in Anlage 2 geforderten Leistungsanforderungen und die Ausschlusskriterien im Entsorgungskonzept mindestens erfüllt) erhält im Rahmen der Angebotswertung die Höchstzahl von 80 Wertungspunkten. Angebote mit dem 1,5-fachem (oder höheren) Wert des niedrigsten vorliegenden Angebots (Vorgaben siehe oben) erhalten 0 Wertungspunkte. Die Errechnung der Wertungspunkte für Angebote mit dazwischenliegenden Nettoangebotspreisen erfolgt gemäß linearer Interpolation. Die Wertungspunkte werden nach mathematischen Regeln auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Vorgehen bei Gesamtwertungsgleichstand Besteht nach dem Aufaddieren der Angebotswertungspunkte der Zuschlagskriterien 1 und 2 bei zwei oder mehr Angeboten ein Wertungsgleichstand, erhält das Angebot den Zu-schlag, dessen Gesamtnettoangebotspreis in Pos. 1 des Preisblattes am niedrigsten ist. Sind auch hier mehrere Angebote identisch, entscheidet das Los auf welches Angebot der Zuschlag erteilt wird.
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Qualität nach Wichtigkeit
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes ein Entsorgungskonzept vorzulegen, in dem die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen einzeln beschrieben wird. Das übermittelte Entsorgungskonzept wird entsprechend den in Anlage 1 angegebenen Kriterien geprüft. Die Bewertung des Entsorgungskonzeptes erfolgt gemäß der Wertungsmatrix (Anlage 4). Es werden 3 Ausschlusskriterien gebildet: 1. Angabe eines fachkundigen Ansprechpartners mit nachgewiesenen fundierten Kenntnissen 2. Möglichkeiten zum Verwiegen der Abfälle vor Ort 3. ordnungsgemäße Reinigung der Behälter Weiterhin werden 3 Bewertungskriterien gebildet: 1. Beitrag des Bieters zum Umweltschutz (50%) 2. Umgang mit unbestimmten Abfällen: je nach Dringlichkeit Bereitstellung von Personal, Technik und Behältern zur Aufnahme von gefährlichen Abfällen (30%) 3. Besondere Leistungen im Rahmen der Leistungserbringung welche die geplante Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterstützen/vereinfachen (z.B. Onlineportal zur Beauftragung, o.ä.) und welche über die Leistungsanforderungen gemäß Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen hinaus gehen. (20%) Die zu erreichende Höchstpunktzahl der Bewertungskriterien beträgt in Summe 20 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftragnehmer Glitzner Entsorgung GmbH1 Veröffentlichung
- 19.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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