AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025-1004650_Flughafen München_P20 Betonsanierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Flughafen München GmbH, München
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
- Frist (Submission)
- 16.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45213331 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt ab Winter 2025/2026 die Teilsanierung des Parkhauses P20. Das Parkhaus befindet sich in zentraler Lage auf dem Flughafengelände und grenzt unmittelbar an das Terminal 2 sowie das MAC-Forum an. Mit über 6.000 Stellplätzen zählt das P20 zu den größten Parkhäusern Deutschlands. Errichtet wurde das Gebäude um das Jahr 2000; eine Erweiterung auf der Westseite (Achsen F-G, PE05-PE11) erfolgte im Zeitraum 2009-2011. Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung tragender Stahlbetonbauteile im Bereich der Achse G in den Parkebenen PE01 bis PE04 einschließlich der angrenzenden Decken, Stützen, Träger und Spannbetonbauteile. Die Maßnahme umfasst insbesondere: - Betoninstandsetzung an tragenden Bauteilen (PE01-PE04) - Abdichtungs- und Asphaltarbeiten in PE05 - Rückbau und Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen - Umfangreiche Abstützungsmaßnahmen zur Lastfreistellung während der Arbeiten - Arbeiten an den Ein-/Ausfahrten sowie Überfahrten in PE05 - Koordination mit parallellaufenden Maßnahmen im Parkhaus Die Arbeiten erfolgen unterlaufendem Betrieb des Parkhauses und erfordern hohe Anforderungen an Logistik, Baustellensicherheit, Terminsteuerung und Koordination mit weiteren Projektbeteiligten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 30.03.2026
- Ende
- 14.07.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.