AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abbruch- und Rückbbauarbeiten sowie Entsorgung für die Modernisierung des Freibades Oerlinghausen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Oerlinghausen GmbH, Oerlinghausen
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Frist (Submission)
- 17.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45110000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH („Auftraggeberin“) beabsichtigt, das Freibad Oerlinghausen zu sanieren und zu modernisieren. Die bauliche Maßnahme soll zudem den Neubau einer unterirdischen Pumpenstube und Wasserbehälter (Schwallwasserbehälter und Spülabwasserbehälter) sowie den Neubau eines Kleinkinderbeckens und den Erweiterungsbau für die Technische Ausrüstung des Kleinkinderbeckens umfassen. Für die Baumaßnahme hat die Auftraggeberin erfolgreich Fördermittel eingeworben. Die Auftraggeberin strebt eine ökologische, wirtschaftliche und nachhaltige Realisierung des Projektes an. Teil der Modernisierung ist die Errichtung dreier Schwimmbecken (Mehrzweckbecken bzw. Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken und Kinderbecken). Mit den hier ausgeschriebenen Abbruch- und Rückbauarbeiten sowie Entsorgungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlag, demnach voraussichtlich Mitte Oktober 2025, zu beginnen. Im Übrigen gelten die weiteren Fristen gem. dem als Anlage zum Leistungsverzeichnis beigefügten Bauzeitenplan. Bieter, die am Abschluss des Vertrages über Abbruch- und Rückbauarbeiten sowie Entsorgungsleistungen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, sich um die ausgeschriebenen Leistungen zu bewerben.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.