Mehr Details
Sanierung Weißes Haus Markkleeberg
Große Kreisstadt Markkleeberg
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenSanierung Weißes Haus Markkleeberg🏆 RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH · Leipzig
- RKW Architektur +
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Sanierung des Weißen Hauses Markkleeberg.
- Umfasst alle Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI, mit stufenweiser Beauftragung und optionalen weiteren Stufen.
- Erforderlich sind Objektplanung Gebäude/Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Brandschutz, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Ingenieurvermessung.
- Bieter müssen umfassende Planungs- und Beratungsleistungen erbringen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Planungsleistungen sind als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Für die ausgeschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß den nachstehend genannten Leistungsbildern zu erbringen. - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Objektplanung Freianlagen - Fachplanung Tragwerksplanung - Fachplanung Brandschutz - Fachplanung Technische Ausrüstung - Fachplanung Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Fachplanung Bauphysik – Bauakustik und Schallschutz, Raumakustik - Ingenieurvermessung Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (TWP 1 bis 6) gemäß HOAI als Generalplanung mit stufenweiser Beauftragung. Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3 2. Stufe Leistungsphase 4 3. Stufe Leistungsphase 5 – 7 4. Stufe Leistungsphase 8 5. Stufe Leistungsphase 9 Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
Die Leistung der SiGeKo soll NICHT mehr Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sein.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 30.09.2034
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Honorar 30 %Preis
Bewertet werden die Angaben des Bieters im Preisblatt. Maßgeblich ist der Wert „Wertungssumme brutto“. Weitere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
-
Herangehensweise an die Planungsaufgabe / Sicherstellung Projekterfolg 30 %Qualität
Der Auftraggeber bewertet die Herangehensweise an die Aufgabe und Sicherung des Projekterfolgs basierend auf eingereichten Unterlagen und einem Bietergespräch, bei dem Projektleitung, Teilprojektleiter und Geschäftsführung teilnehmen sollen. Unterkriterien umfassen die planerische Herangehensweise (20%) wobei anhand von Referenzen Ausführungen zum Denkmalschutz, Kastenfenster-Sanierung, Energieeffizienz, Exponat-konformer Belüftung gemacht werden sollen und die Organisation des Planungs- und Bauprozesses (10%) mit Fokus auf Koordination, Änderungsmanagement, Statusberichte, Bauüberwachung und Kostenkontrolle im konkreten Projekt. Weitere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
-
Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals 25 %Qualität
Der Bieter stellt das Team (Gesamt- und Teilprojektleitungen) inklusive Qualifikationen, Erfahrungen, persönlicher Referenzen und einem Personaleinsatzplan mit Vertretungsregelung vor, wobei der Auftraggeber die Erwartung einer qualitativ hochwertigen Auftragserbringung bewertet. Weitere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
-
Präsentation 15 %Qualität
Der Auftraggeber bewertet neben dem Inhalt auch die Präsentation selbst hinsichtlich Klarheit, Struktur, Zeitrahmen-Einhaltung, Interaktion der Personen und Fähigkeit zur Beantwortung von Fragen, um Einblicke in die Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeiten gegenüber Gremien, Planern und Behörden zu gewinnen. Weitere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 160 Tage nach Fristende
Auftragnehmer RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbHZuschlagswert 1.000 €1 Veröffentlichung
- 05.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →