AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/636beeb2-2305-4b31-a99d-7855f0480794) · Abgerufen am 27.08.2026 00:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-543792-2026/

Stadt Wuppertal - Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung

Notice-ID: ted-543792-2026 · Procedure-ID: 636beeb2-2305-4b31-a99d-7855f0480794

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wuppertal, Wuppertal
Veröffentlicht
13.07.2026
Frist (Submission)
17.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75252000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. — Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. — Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. — Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 5616 Stunden, sonntags bis donnerstags 12 Stunden von 8:00 bis 20:00 Uhr und freitags sowie samstags 24 Stunden von 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. — Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. — Notärztliche Besetzung des ITWs mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

Lose

6 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.03.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
126 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).