AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=549018) · Abgerufen am 23.09.2026 17:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-54389-2024/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreini-gungsleistungen) für die Bundespolizei und das BWZ in Leipzig, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt VOEK 110-23

Notice-ID: ted-54389-2024 · Procedure-ID: f5e95617-c9ee-4c59-a93a-f009403ec8fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berlin
Veröffentlicht
30.11.2023
Frist (Submission)
06.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

1. Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Fußbodenfläche von2.345,84 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 258.362,66 m². 2. Bedarfsleistungen — Gebäudereinigung - Die Grundfläche der Unterhaltsreinigung beträgt: 13.570,95 m², die jährliche Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung beträgt: 1.741.851,55 m². - Bedarfsleistungen — Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Fußbodenfläche von 1.845,61 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 237.361,89 m².

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
146 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).