AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 15:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-544072-2024/

Stationsgebäude E-Zentrale mit Mittelspannungsübergabestation 30kV-Netz

Notice-ID: ted-544072-2024 · Procedure-ID: 9fbd34c1-788a-4e88-aac3-8f25191f8339

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Stammdaten

Auftraggeber
KViP - Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mbH, Uetersen
Veröffentlicht
11.08.2024
Frist (Submission)
17.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315500 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es sind folgende Leistungen zu erbringen: - Zuarbeit zur Fundamentherstellung einer E-Zentrale: Berechnung und Auslegung der Bodenplatte sowie Übergabe und Abstimmung der Unterlagen mit dem ausführenden Tiefbauunternehmen - Energiezentrale: Herstellen, Liefern, Montieren, Ausbauen und Inbetriebnehmen einer vollumfänglichen Energiezentrale Herstellen, Liefern, Montieren, Ausbauen und Inbetriebnehmen einer Niederspannungs-Energieschaltgerätekombination Herstellen, Liefern, Montieren, Ausbauen und Inbetriebnehmen einer Mittelspannungsschaltanlage gem. TAR SH-Netz als 30 kV MS-Übergabe

Vertragslaufzeit

Periode
40 Wochen
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).