AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 05:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-54410-2024/

Erfassung, Sammlung, Beförderung und Verwertung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Notice-ID: ted-54410-2024 · Procedure-ID: c4874b3f-0144-4cfc-8c17-b8b8b56215e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Sulzbach (Taunus), Sulzbach
Veröffentlicht
24.01.2024
Frist (Submission)
22.02.2024 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erfassung, Sammlung, Beförderung und Verwertung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Sammlung, Beförderung und Verwertung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Angebotsfrist
22.02.2024 (abgelaufen)

Los 2 — Betrieb eines Wertstoffhofes sowie Erfassung, Transport und Verwertung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Angebotsfrist
14.03.2024 (abgelaufen)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).