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Stadt Kleve, Generalentwässerungsplanung mit Starkregenkonzept
Stadt Kleve und Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR
Vergabe-Ergebnis
Brandt-Gerdes-Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung mit Starkregenkonzept für die Stadt Kleve.
- Das Einzugsgebiet umfasst rund 97,76 km² mit ca. 53.000 Einwohnern, wobei bestimmte Teilgebiete ausgenommen sind.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 265.454,81 EUR.
- Die Leistung ist für das gesamte Stadtgebiet Kleve zu erbringen, mit Ausnahme von Gebieten, für die bereits hydraulische Berechnungen vorliegen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erstellung einer Generalentwässerungsplanung mit Starkregenkonzept für die Stadt Kleve Die Stadt Kleve gliedert sich in insgesamt 14 Stadtteile: Bimmen, Brienen, Donsbrüggen, Düf-felward, Griethausen, Keeken, Kellen, Kleve, Materborn, Reichswalde, Rindern, Salmorth, Schenkenschanz, Warbeyen und Wardhausen. Die Generalentwässerungsplanung soll für das gesamte Stadtgebiet erstellt werden. Ausgenommen sind hierbei jedoch die Einzugsgebiete E3, E12, E13, E39 und E40, für die bereits hydraulische Berechnungen vorliegen. Aus dem Norden verlaufen mehrere kleinere Gewässer vom Rhein in das Stadtgebiet, die für die Entwässerungssituation von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere der Griethausener Altrhein, der Spoykanal sowie der Kermisdahl. Das Einzugsgebiet der Stadt Kleve umfasst eine Gesamtfläche von rund 97,76 km². Die Einwohnerzahl beträgt etwa 53.000 Einwohner.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 45 %
Honorarangebotspreis
-
Qualifikation des Projektteams 30 %Qualität
Projektleitererfahrung, Personalführungserfahrung, Erfahrung zur hydraulischen Kanalnetzberechnung, Erfahrung bei der Kopplung von 1D-Kanalnetzmodell und 2D-Oberflächenabflussmodell, Erfahrung 2D-Oberflächenabflussmodellen
-
Präsentationstermin 25 %Qualität
Inhaltliche Bewertung der Präsentation (Vorgehen bei der generellen Projektabwicklung, Zusammensetzung und Organisation des Projektteams, Inhaltliches Vorgehen bei der Projektabwicklung, Kommunikation mit der öffentlichen Auftraggeberin, Dokumentation) und Formelle Bewertung der Präsentation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Es wird zudem auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 142 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Brandt-Gerdes-Sitzmann Wasserwirtschaft GmbHZuschlagswert 265.455 €1 Veröffentlichung
- 06.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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