AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT1ZF13CC/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 00:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-544255-2026/

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen

Notice-ID: ted-544255-2026 · Procedure-ID: 17f1ed95-d638-455f-8f45-a3cb3169de99

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Hildesheim, Hildesheim
Veröffentlicht
09.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, den Sicherheitsdienst zum 01.10.2026 neu zu vergeben. Dies betrifft die folgenden Objekte: - Kreishaus Hildesheim, Marie Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim - Kreishaus Alfeld, Ständehausstraße 1, 31061 Alfeld (Leine) - Straßenverkehrsamt Hildesheim, Bavenstedter Str. 50, 31135 Hildesheim - Gesundheitsamt Hildesheim, Bördestraße 8, 31135 Hildesheim Weitere Details zur Wahrnehmung des Sicherheitsdienstes sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).