AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/544537-2024) · Abgerufen am 07.10.2026 14:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-544537-2024/

Hort Kirchner-Grundschule / Los 04 - Fachplanung TA Anlagengruppen 4, 5 und 6

Notice-ID: ted-544537-2024 · Procedure-ID: 852c88fd-4119-4198-8589-79e77ffb9c89

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Chemnitz
Veröffentlicht
11.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Chemnitz plant die Komplettsanierung des Hortgebäudes für die Kirchner-Grundschule, Chemnitzer Str. 4 in 09228 Chemnitz / OT Wittgensdorf. Für die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6 der Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 nach §§ 53 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 wird ein Planungsbüro gesucht. Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Zuschlag wird vertraglich die Leistungsphase 2 bis 3 der Fachplanung TA ALG 4, 5 und 6 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht. Anrechenbare Kosten nach § 54 HOAI: Anlagengruppe 4 / Objekt 1.1 Hortgebäude: 107.285,71 € Anlagengruppe 5 / Objekt 1.1 Hortgebäude: 33.613,45 € Anlagengruppe 6 / Objekt 1.1 Hortgebäude: 57.142,86 €

Vertragslaufzeit

Beginn
21.10.2024
Ende
30.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schröter Ingenieurbüro für Elektrotechnik

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).