AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E53174372) · Abgerufen am 19.09.2026 23:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-545926-2026/

Gemeinde Gägelow - Erweiterung Regionale Schule mit Grundschule Proseken

Notice-ID: ted-545926-2026 · Procedure-ID: 2aa861de-77b7-4281-99e3-f38f311c8021

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Grevesmühlen, Grevesmühlen
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Bauabschnitte bezogen auf das Los 26 teilen sich wie folgt: Bauabschnitt 1: Erweiterungsneubau Schule/Hort (20% Leistungsumfang) - Werk-Montage-Planung - Türenmontage Außentüren - Türenmontage Innentüren Bauabschnitt 2: Aula/Foyer (80% Leistungsumfang) - Werk-Montage-Planung - Montage Pfosten-Riegel-Fassaden und Fenster-Fassade - Türenmontage Außentüren - Türenmontage Innentüren Der Mehraufwand für die mehrfachen An- und Abreisen (auch in den einzelnen Bauabschnitten) für die Fensterarbeiten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).