AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ed47e1ca1-327ef3d671d4e1c4) · Abgerufen am 10.08.2026 02:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-546224-2026/

Mittagsverpflegung in den Lehrter Kindertagesstätten

Notice-ID: ted-546224-2026 · Procedure-ID: 1a317514-1356-4b4e-8c3b-682a68ffbd40

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lehrte, Lehrte
Veröffentlicht
08.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55523100 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Tägliche Lieferung (Montag bis Freitag) von ca. 146 Menüs für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in 7 Einrichtungen/Anlieferstellen — Tägliche Lieferung (Montag bis Freitag) von ca. 446 Menüs für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in 4 Einrichtungen/Anlieferstellen in der Lehrter Kernstadt — Tägliche Lieferung (Montag bis Freitag) von ca. 547 Menüs für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in 7 Einrichtungen/8 Anlieferstellen in den Lehrter Ortsteilen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
31.07.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).