AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/bc3c3a10-5f6a-487c-9af5-f87a6400a4f9) · Abgerufen am 16.08.2026 02:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-547047-2025/

Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Notice-ID: ted-547047-2025 · Procedure-ID: bc3c3a10-5f6a-487c-9af5-f87a6400a4f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen, Neuburg a. d. Donau
Veröffentlicht
19.08.2025
Frist (Submission)
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

• Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2 - Bildschirme, 4 - Großgeräte (inkl. separat erfasste Nachtspeicherheizgeräte) und 5 - Kleingeräte (ausgenommen Tintenpatronen, Toner, Druckerkartuschen) an den Wertstoffhöfen des Landkreises, • Sortierung der Elektroaltgeräte in die Sammelgruppen 2, 4 und 5, • Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 2 - Bild-schirme, • ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 - Großgeräte und 5 - Kleingeräte.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
72 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).