AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av261a77-eu) · Abgerufen am 18.08.2026 02:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-547267-2025/

Rahmenvereinbarung für den Transport von Sickerwasser inkl. Verlängerungsoption

Notice-ID: ted-547267-2025 · Procedure-ID: 2f41f5f5-9ff3-4c3f-81b5-4072d285e5ae

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Main-Spessart - Vergabestelle, Karlstadt
Veröffentlicht
20.08.2025
Frist (Submission)
22.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Leistungsgegenstand dieser Rahmenvereinbarung beinhaltet den Transport des anfallenden Deponiesickerwassers (AVV 190703) aus der Kreismülldeponie Karlstadt in die Deponie Rothmühle des Landkreises Schweinfurt. Die Transporte sollen möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt durchgeführt werden. Bei unterstellten 10.000 to Sickerwasser und 26.000 kg durchschnittlichem Ladegewicht ergäben sich im Auftragszeitraum ca. 380 Transportfahrten. Alle Angaben beziehen sich auf ein Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).