AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/547586-2026) · Abgerufen am 24.08.2026 01:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-547586-2026/

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Notice-ID: ted-547586-2026 · Procedure-ID: 59abc58d-7324-4694-8cbb-384877e6e28b

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Stammdaten

Auftraggeber
DAK-Gesundheit — TK-Techniker Krankenkasse — KKH - Kaufmännische Krankenkasse — HEK - Hanseatische Krankenkasse — hkk - Handelskrankenkasse — BARMER
Veröffentlicht
07.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
218.240.377 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (41)
089Pharm GmbH · Abanta Pharma GmbH · Accord Healthcare GmbH · Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH · Amarox Pharma GmbH · Aristo Pharma GmbH · Ascend GmbH · Basics GmbH · Besins Healthcare Germany GmbH · betapharm Arzneimittel GmbH · BG ALIUD / STADAPHARM GbR · BG Hennig /Viatris /Puren GbR · BG Hennig/Viatris/Puren GbR · BG Heumann / G.L. Pharma GbR · BG Heumann / Heunet GbR · BG Hexal 1A Phama GbR · BG Hexal 1A Pharma GbR · BG Hexal 1A Pharma GbR · BG Hexal 1A Pharma GbR · BG TEVA ratiopharm GbR · BG Zentiva/Aristo/1A Pharma GbR · BG Zentiva/Hexal/Aristo GbR · Dexcel Pharma GmbH · Dr. Falk Pharma GmbH · Glenmark Arzneimittel GmbH · Grünenthal GmbH · hameln pharma · HEC Pharm GmbH · Medical Valley Invest AB · Micro Labs GmbH · neuraxpharm Arzneimittel GmbH · Organon Healthcare GmbH · Phoenix Labs Unlimetid Company · Phoenix Labs Unlimited Company · PRO.MED.CS Praha a.s. · PUREN Pharma GmbH & Co. KG · Recordati Rare Diseases Germany GmbH · Sun Pharmaceuticals Germany GmbH · TAD Pharma GmbH · Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg · Zentiva Pharma GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).