AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/505d6c2c-8157-4c8a-9b81-6ea3f5fdb6f8) · Abgerufen am 29.08.2026 09:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-54792-2025/

Laufende Ergänzung der Arbeitskleidung in den Regiebetrieben der Außenverwaltungen der BSV

Notice-ID: ted-54792-2025 · Procedure-ID: 4fa0b00b-1b26-4860-94f3-8c6369df64a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern, München
Veröffentlicht
24.01.2025
Frist (Submission)
25.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18100000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept (nachfolgend: CD-Konzept) ausgestattet. Nun soll für die Jahre 2024 bis März 202? mit der Option der Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre der Ersatz der Arbeitskleidung erfolgen. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).