AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
erweiteter Holzbau - Neubau Feuerwehr Ockstadt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Friedberg, Bad Vilbel
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Frist (Submission)
- 09.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45422000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Magistrat der Stadt Friedberg plant die Errichtung eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr in Ockstadt. Baubeschreibung Der Baukörper gliedert sich in zwei parallele Riegel, die leicht versetzt zueinander angeordnet sind. Die Riegel haben jeweils eine Länge von ca. 35,00 m und stufen sich in der Höhe mit ca. 7,0 m bzw. 8,0 m voneinander ab. Die Schmalseiten der Riegel sind zur Friedberger Straße ausgerichtet. Der niedrigere Riegel dient als Fahrzeughalle mit Hausanschlussraum, Lager und Werkstatt. Er hat eine Breite von ca. 12,50 m. Der höhere Riegel ist zweigeschossig und beinhaltet mit einer Breite von ca. 14,00 m Umkleiden, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Büros und Sanitärräume. Die Halle und das angrenzende Erdgeschoss des zweigeschossigen Riegels erhalten eine Fassade aus verzinkten Stahlblechpaneelen. Das Obergeschoss setzt sich mit seiner Auskragung und der vertikal strukturierten Holzfassade optisch ab. Die Aufzugsanlagen mit 2 Haltestellen wird in einem Betonschacht positioniert. Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, gelten die Bestimmungen der VOB , in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung .
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.11.2026
- Ende
- 15.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 88 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.