AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 14:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-549142-2025/

Neubau Parkhaus (Smart Battery Park - SBP) - Fassadenplanung

Notice-ID: ted-549142-2025 · Procedure-ID: 6753b80f-7509-43a8-9ef8-f28152080662

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
20.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber sucht ein Planungsbüro für die Realisierung der Fassade des neuen Parkhauses P6. An die Fassade wird ein hoher Anspruch hinsichtlich Gestaltungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität gestellt, weswegen die Leistung gesondert zur Objektplanung ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung erfolgt nach der Vergabeverordnung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die eingereichten Lösungsvorschläge im Rahmen eines Verhandlungstermins zu präsentieren. Die Ausarbeitung der Lösungsvorschläge wird vergütet. Die Bewertung der endgültigen Angebote erfolgt nach festgelegten Zuschlagskriterien.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.01.2025
Ende
30.11.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Reg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).