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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten der Stadt Leisnig
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Leistungsumfang umfasst Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung von Sanitärverbrauchsmaterialien.
- Zu reinigende Objekte sind Bibliothek, Gästeamt, Rathaus, Stadtgut und öffentliche WCs in Leisnig.
- Es handelt sich um eine standardmäßige Ausschreibung im offenen Verfahren.
- Bieter sollten Erfahrung in der Gebäudereinigung und Materialbeschaffung nachweisen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung: - Bibliothek, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Gästeamt, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Rathaus, Markt 1, 04703 Leisnig; - Stadtgut, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Öffentliches WC, Colditzer Straße, 04703 Leisnig und - Öffentliches WC, Neugasse 9-2, 04703 Leisnig. — Glasreinigung: - Bibliothek, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Gästeamt, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Rathaus, Markt 1, 04703 Leisnig; - Stadtgut, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig und - Öffentliches WC, Colditzer Straße, 04703 Leisnig.
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50) 50 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 25) 25 %Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
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Angaben zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen (Gewichtung 25) 25 %Qualität
Angaben zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen
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Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100) 100 %Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Vergabeergebnis veröffentlicht · 31 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.020 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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