AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
1H0029, Neubau 4-gruppige KITA St. Pius, Bad Neuenahr-Ahrweiler, LOS 17 Heizung / Sanitär
Stammdaten
- Auftraggeber
- Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
- Frist (Submission)
- 29.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Neubau einer 4-gruppigen Kita als Ersatzgebäude für die Kita St- Pius, die beim Ahrhochwasser 2021 zerstört wurde. - 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise mit WDVS - Baugrundstück ca. 3.220 m². - Nettoraumfläche von rund 1.330 m². - Kita-Plätzen in Neubau Platz für 75 – 95 Kinder - Hochwasserangepasste Bauweise im Überschwemmungsgebiet - Fernwärme und PV - Zentrale Lüftungsanlage Im Rahmen des Los 17 Heizung / Sanitär ist folgende Beschaffung erforderlich: Es wird die komplette Neuinstallation bestehend aus Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verbrauchern der Heizungs- und Sanitäranlagen ausgeschrieben. Die Wärmeerzeugung erfolgt über die die Fernwärme der Ahrtalwerke. Der Sekundärteil der Übergabestation ist Bestandteil der Ausschreibung. Ab der Übergabestation wird das Wärmeverteilnetz überwiegend im Bereich der Abhangdecke verlegt. Die Wärmeübergabe erfolgt durch eine Flächenheizung. Ferner ist die Lüftungsanlage mit Wärmeenergie zu versorgen. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über eine Frischwasserstation. Die Sanitäranlagen werden ebenfalls komplett neu errichtet. Die Trinkwasserinstallation des Kalt- und Warmwassers erfolgt analog des Heizungsnetz im Bereich der Abhangdecke bzw. in der Vorwandinstallation.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 23.01.2026
- Ende
- 03.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.