Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Als Mindestanforderung an die Referenzen gilt, dass eine Referenz zwingend mindestens ein Volumen von 1.000.000,00 Euro umfassen muss. Die Höhe des Referenz-Auftragswerts ist innerhalb des VD 124 anzugeben. Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Diese Angaben können vom Bieter nicht unter dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken verweigert werden. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen. Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.