AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYKDYYMNZGU4/documents) · Abgerufen am 04.09.2026 13:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-551439-2026/

Generalplanerleistungen für eine Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der energetischen und funktionellen Sanierung des Ankerplatzes Norderney

Notice-ID: ted-551439-2026 · Procedure-ID: 38a1c1d7-1070-4e94-aa72-17d47c55462c

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochsauerlandkreis, Arnsberg
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt die umfassende Sanierung der Kinder- und Jugendeinrichtung "Ankerplatz" auf Norderney. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energie-, Nutzungs- und Förderkonzeptes als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungs-, Investitions- und Förderentscheidungen. Konkretere Angaben zur Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage B.1 - Projektbeschreibung, zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.12.2026
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).