AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMQF3/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 08:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-551525-2026/

Lieferung von Beleuchtungsmasten für die öffentliche Straßenbeleuchtung

Notice-ID: ted-551525-2026 · Procedure-ID: 3591dc2a-fe83-4bfa-9d80-24f1d2a9bc24

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister, Kiel
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34928510 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
832.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Beleuchtungsmasten einschließlich des erforderlichen Zubehörs für die öffentliche Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel. Die ausgeschriebenen Beleuchtungsmasten dienen der Neuerrichtung, Erweiterung sowie der Unterhaltung des öffentlichen Straßenbeleuchtungsnetzes. Die Auftraggeberin beabsichtigt, den zukünftigen Bedarf an Beleuchtungsmasten während der Vertragslaufzeit wirtschaftlich, technisch einheitlich und qualitativ hochwertig abzudecken.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).