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Errichtung einer offenen Ganztagsschule und Erweiterung von Klassenzimmern
Schulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Planungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) für Erweiterungsbau einer Ganztagsschule und Klassenzimmer.
- Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI §§ 53 ff, stufenweise Beauftragung möglich.
- Berücksichtigung von Klimaschutzzielen und Wirtschaftlichkeit ist gefordert.
- Umfangreiche Vorkenntnisse durch vorhandene Pläne und Gutachten sind notwendig.
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln ist Teil der Leistung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzte Raump
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📅 Laufzeit endet am 01.09.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien B1 bis B5) 40 %Qualität
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
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C) Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI 30 %Preis
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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