AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
FFH-Monitoring Käfer - Berichtsperiode 2025-2030
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt, Mainz
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- Frist (Submission)
- 11.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung — In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung — In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung — In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.