AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYK8S/documents) · Abgerufen am 16.08.2026 14:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-552433-2026/

FFH-Monitoring Käfer - Berichtsperiode 2025-2030

Notice-ID: ted-552433-2026 · Procedure-ID: 546d3bc6-392f-450e-99c7-5e805da95427

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Mainz
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung — In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung — In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung — In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
67 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).