AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTTMCBY1M/documents) · Abgerufen am 25.08.2026 22:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-552448-2026/

BLB NRW DU / Essen / UDE / Sanierung und Abbruch, Gebäude R12 R, Campus Essen / Objektplanung unter Anwendung der BIM-Methode (020-25-00529)

Notice-ID: ted-552448-2026 · Procedure-ID: e89c94a7-dd4b-4760-9568-fa0c0b8eccf7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg, Duisburg
Veröffentlicht
14.08.2026
Frist (Submission)
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
6.141.822 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

An der Universität Duisburg-Essen (UDE), Campus Essen, sollen für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften der Gebäudekomplex R12 R modernisiert und saniert sowie das Erdgeschoss des Flachbaus abgerissen werden. Von der Sanierung betroffen sind im Gebäudekomplex R12 R die Ebenen UG bis 07 zuzüglich des Flachdachs und das Untergeschoss des Flachbaus. Genaueres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.01.2027
Ende
18.07.2034

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).