AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHXYG/documents) · Abgerufen am 24.08.2026 01:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-552491-2024/

HR-Self-Services & Job Portal

Notice-ID: ted-552491-2024 · Procedure-ID: 7912b953-aa99-45b5-952a-5ddcac5f0fee

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität München ("TUM"), München
Veröffentlicht
29.07.2024
Frist (Submission)
24.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
3.182.045 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Technische Universität München ("TUM") plant die Einführung einer cloudbasierten Softwarelösung zur Verbesserung der Arbeitsabläufe im Personalwesen. Die Softwarelösung soll HR-Self-Services wie bspw. Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sowie ein Job Portal umfassen. Der Leistungsgegenstand umfasst die Bereitstellung und technische Anbindung der Softwarelösung an bestehende Systeme der TUM (z.B. Authentifizierung), die Wartung und Pflege, den 2nd- und 3rd-Level-Support (für Key User, Administratoren und bestimmte IT-Beschäftigte der TUM) und die Bereitstellung von Schulungsmaterial.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).