AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Regionalverkehr im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises Kronach sowie der Stadt Coburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Coburg — Landkreis Lichtenfels — Landkreis Kronach — Stadt Coburg
- Veröffentlicht
- 16.09.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- Verfahrensart
- Wettbewerbliches Auswahlverfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Coburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 8 Abs. 1 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen oder mehrere öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises Kronach sowie der Stadt Coburg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Bei Linienbündel „West“ handelt es sich zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: Buslinie 1451 Coburg – Seßlach; Buslinie 1465 Coburg – Bad Rodach; Buslinie 1468 Coburg – Rottenbach; Buslinie 1469 Coburg – Itzgrund/Lichtenfels. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre sind im „Ergänzenden Dokument“ (vgl. Abschnitt 2.1) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Dem Betreiber soll für die Verkehre voraussichtlich ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der Landkreis Coburg beabsichtigt, einzelne der zum 01.09.2026 zur Vergabe anstehenden Linien nur bis zum 01.11.2029 zu vergeben oder ggf. zu einen späteren Zeitpunkt vor dem 31.08.2036 zu beenden (siehe 2.2 im ergänzenden Dokument). — Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Coburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 8 Abs. 1 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen oder mehrere öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs im Landkreis Coburg einschließlich abgehender Linien in das Gebiet des Landkreises Lichtenfels und des Landkreises Kronach sowie der Stadt Coburg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Bei dem Linienbündel „Ost“ handelt es sich zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: Buslinie 1454 Coburg – Kronach; Buslinie 1467 Coburg – Sonnefeld; Buslinie 1478 Sonnefeld – Neustadt b. Coburg; Buslinie 1479 Weidhausen – Neustadt b. Coburg; Buslinie 1475 Rödental – Neustadt b. Coburg; Buslinie 1452 Coburg – Sonneberg. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre sind im „Ergänzenden Dokument“ (vgl. Abschnitt 2.1) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Dem Betreiber soll für die Verkehre voraussichtlich ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der Landkreis Coburg beabsichtigt, einzelne der zum 01.09.2026 zur Vergabe anstehenden Linien nur bis zum 01.11.2029 zu vergeben oder ggf. einen späteren Zeitpunkt vor dem 31.08.2036 zu beenden (siehe 2.2 im ergänzenden Dokument).